Das das Schulsystem in NRW unfair ist, war mir schon lange klar. Doch heute hat mich eine Vorschrift in der Prüfungsverordnung besonders aus den Socken gehauen.
Nehmen wir mal an, ein Schüler besucht zwei Jahre die Berufsschule mit dem Ziel das Fachabitur zu absolvieren. Mit den Noten 3 in Mathe, 4 in Deutsch und 4 in Englisch geht er in die Prüfungen.
Nun besagt die Prüfungsordnung NRW unter anderem, dass bei einer Differenz von zwei Noten in den schriftlichen Prüfungen, der Schüler in dem jeweiligen Prüfungsfach in die mündliche Nachprüfung muss. Der Schüler hat in Mathe nun eine 5 geschrieben und in Englisch ebenso. In einer mündlichen Nachprüfung wird das Fach Mathe wegen der Differenz erneut geprüft. Doch der Schüler bleibt bei seiner fünf.
Das würde nun bedeuten, dass der Schüler auf seinem Zeugnis in Mathe, Deutsch und Englisch eine 4 bekommt. Damit wäre das Fachabitur erreicht. Eigentlich! Doch die Prüfungsordnung sieht bei zwei fünfen in den Prüfungen ein Durchfallen des Schülers vor. Selbiges, wenn der Schüler eine 6 schreibt.
Ergo: Der Schüler war zwei lange Jahre auf der Berufsschule und hat sein Fachabitur trotz ausreichender Leistungen nicht bestanden!
Für die zweite 5 kann der Schüler eine freiwillige mündliche Prüfung machen. Doch in der Regel weiß das kein Schüler. Unfair ist aber auch, dass der Lehrer dem Schüler die Information mit der freiwilligen mündlichen Nachprüfung gar nicht erst geben muss. Der Lehrer könnte den Schüler eiskalt durchfallen lassen.
Was haben wir gelernt? Verlass dich nicht auf deinen Lehrer sondern wälze selbst alle Verordnungen!
Erziehungswissenschaftler der Technischen Universität Dresden haben jetzt entdeckt, dass Schüler den Nachmittag statt mit Schulaufgaben genauso gut mit ihren Freunden verbringen könnten. Gute Schüler würden nämlich durch Hausaufgaben nicht unbedingt besser und schlechte Schüler begriffen durch bloßes Wiederholen daheim noch lange nicht, was sie schon am Vormittag nicht richtig verstanden haben. Die Ergebnisse zeigten einmal mehr, dass Hausaufgaben keinerlei nachweisbaren Einfluss auf die Schulnoten hätten, teilt die Hochschule mit. (